Ich mache mich selbständig mit Gründungszuschuss

Rund 30 Offenbacher Gründer/innen haben sich 2014 mit einem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit selbständig gemacht. Jeden ersten Montag im Monat können sich weitere Interessierte dazu informieren. Nächster Termin: 1. Dezember 2014

Rund 30 Offenbacher Gründer/innen haben sich in diesem Jahr mit einem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit selbständig gemacht. Fast noch einmal so viele werden voraussichtlich noch in diesem Jahr mit einem Gründungszuschuss den Weg in die Selbständigkeit wagen. Um weiteren Gründungswilligen die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren, bietet Michael Winter, Integrationsberater der Agentur für Arbeit Offenbach, regelmäßig am ersten Montag im Monat eine  Informationsveranstaltung an. Die nächste findet statt am:

Montag, 1. Dezember 2014, um 15 Uhr
im Berufsinformationszentrum (BiZ)
Agentur für Arbeit Offenbach
Domstraße 72
63067 Offenbach

Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Michael Winter: „Ist jemand in einem Beruf arbeitslos, in dem viele offene und zumutbare Stellen vorhanden sind, kann kein Gründungszuschuss gewährt werden, denn die Vermittlung in Arbeit steht an erster Stelle. Die Gewährung des Gründungszuschusses liegt immer im Ermessen der Arbeitsagentur. Die Arbeitsvermittler wollen den Kunden aber - wenn möglich - sicher in die Selbständigkeit begleiten.“

Gründungszuschuss kann nur gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen besteht. Für die Förderung muss die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, beispielsweise der Industrie- und Handelskammer, nachgewiesen werden. Auch die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit muss nachgewiesen werden.

Wird Gründungszuschuss gewährt, wird er in den ersten sechs Monaten in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes I plus 300 Euro monatlich gezahlt. In der Folge kann er für weitere neun Monate in Höhe von 300 Euro monatlich geleistet werden.
Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen, sollten in jedem Fall frühzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler oder ihrer Arbeitsvermittler/in sprechen. Termine können unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00 vereinbart werden.

01.12.2014